Termine


Ferientermine und zusätzliche bewegliche Ferientage für das Schuljahr 2023/24. Aufgeführt ist jeweils der erste und letzte Ferientag.

 

Herbstferien                                  23.10.2023 bis 27.10.2023
letzter Schultag: 20.10.2023 – Unterrichtsschluss 10:05 Uhr; es fahren keine Busse
Betreuung bis 11:50 Uhr oder 12:40 Uhr möglich
Ganztagsbetreuung bis 13:30 Uhr geöffnet

Weihnachtsferien                          27.12.2023 bis 12.01.2024
letzter Schultag: 22.12.2023 – Unterrichtsschluss 10:05 Uhr; es fahren keine Busse
Betreuung bis 11:50 Uhr oder 12:40 Uhr möglich
Ganztagsbetreuung bis 13:30 Uhr geöffnet

Ausgabe der Halbjahreszeugnisse 02.02.2024
Unterrichtsschluss 10:05 Uhr; es fahren keine Busse
Betreuung bis 11.50 Uhr oder 12.40 Uhr möglich
Ganztagsbetreuung bis 13:30 Uhr geöffnet

Rosenmontag                                 12.02.2024
schulfrei, keine Betreuung

Osterferien                                     25.03.2024 bis 12.04.2024
letzter Schultag: 22.03.2024 – Unterrichtsschluss 10:05 Uhr; es fahren keine Busse
Betreuung bis 11:50 Uhr oder 12:40 Uhr möglich
Ganztagsbetreuung bis 13:30 Uhr geöffnet 

Beweglicher Ferientag                  10.05.2024
nach Christi Himmelfahrt, schulfrei, keine Betreuung

Beweglicher Ferientag                  31.05.2024
nach Fronleichnam, schulfrei, keine Betreuung

Sommerferien                                15.07.2024 bis 23.08.2024
letzter Schultag: 21.07.2023 – Unterrichtsschluss um 10:05 Uhr
Betreuung bis 11:50 Uhr oder 12:40 Uhr möglich
Ganztagsbetreuung bis 13:30 Uhr geöffnet


Bitte beachten Sie:

  • Der Unterricht endet auch in diesem Schuljahr am letzten Schultag vor allen Ferien nach der dritten Stunde (um 10.05 Uhr). *
  • Am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse (02.02.2024) endet der Unterricht für alle Kinder ebenfalls nach der 3. Stunde (10:05 Uhr). Eine Betreuung bis 12.40 Uhr ist möglich.
  • Nach Unterrichtsschluss um 10.05 Uhr fahren keine Schulbusse – ein Buskind muss demnach privat abgeholt werden. Um 11:50 Uhr und 12:40 Uhr fahren die Busse planmäßig.
  • Kinder berufstätiger Eltern können für eine Betreuung bis 11.50 Uhr bzw. 12:40 Uhr angemeldet werden. Bitte rufen Sie in diesem Fall rechtzeitig im Sekretariat der Schule an.

* Diese Regelung bezieht sich auf § 3a Abs. 4 der VOGSV (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses) und ist mit dem Schulträger abgestimmt.

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Folgendes zur Kenntnis:

Urlaub in Verbindung mit Ferien

Schülerinnen und Schüler können unmittelbar vor und nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Urlaubs bei der Schulleiterin zu stellen und zu begründen.

Ein entsprechendes Formular erhalten Sie im Sekretariat unserer Schule. Sie finden es auch auf unserer Homepage.

Die Schulleiterin entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk wird zu der Schülerakte genommen.

Finanziell günstige Konditionen sind kein Grund, vorzeitig in die Ferien zu starten oder verspätet wiederzukommen. Unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht in den Tagen vor und nach Schulferien wird mit einer Schulbesuchsmahnung und/oder Bußgeldbescheid geahndet und aktenkundig gemacht.