Ferientermine und zusätzliche bewegliche Ferientage für das Schuljahr 2022/23. Aufgeführt ist jeweils der erste und letzte Ferientag.
Herbstferien 24.10.2022 bis 28.10.2022
letzter Schultag: 21.10.2022 – Unterrichtsschluss 10:05 Uhr; es fahren keine Busse
Betreuung bis 11:50 Uhr oder 12:40 Uhr möglich
Weihnachtsferien 22.12.2022 bis 06.01.2023
letzter Schultag: 21.12.2022 – Unterrichtsschluss 10:05 Uhr; es fahren keine Busse
Betreuung bis 11:50 Uhr oder 12:40 Uhr möglich, Ganztagsbetreuung bis 15.00 Uhr für die Ganztagskinder möglich
Ausgabe der Halbjahreszeugnisse 03.02.2023
Unterrichtsschluss 10:05 Uhr; es fahren keine Busse
Betreuung bis 11.50 Uhr oder 12.40 Uhr möglich
Rosenmontag 20.02.2023
schulfrei, keine Betreuung
Fastnachtdienstag 21.02.2023
schulfrei, keine Betreuung
Osterferien 03.04.2023 bis 21.04.2023
letzter Schultag: 31.03.2023 – Unterrichtsschluss 10:05 Uhr; es fahren keine Busse
Betreuung bis 11:50 Uhr oder 12:40 Uhr möglich
Beweglicher Ferientag 19.05.2023
nach Christi Himmelfahrt, schulfrei, keine Betreuung
Kennenlerntag 22.05.2023
unterrichtsfrei, Betreuung gewährleistet, Ganztagsbetrieb bis 15.00 Uhr
Beweglicher Ferientag 09.06.2023
nach Fronleichnam, schulfrei, keine Betreuung
Sommerferien 24.07.2023 bis 01.09.2023
letzter Schultag: 21.07.2023; Änderungen durch Beginn Wiesenmarkt möglich
Update (15.05.2023): Nach Rücksprache mit dem Schulträger findet am Freitag, dem 21.07.2023, voraussichtlich Unterricht bis 10.05 Uhr statt und es werden die Zeugnisse ausgegeben.
Bitte beachten Sie:
- Der Unterricht endet auch in diesem Schuljahr am letzten Schultag vor allen Ferien nach der dritten Stunde (um 10.05 Uhr). *
- Am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse (04.02.2022) endet der Unterricht für alle Kinder ebenfalls nach der 3. Stunde (10:05 Uhr). Eine Betreuung bis 12.40 Uhr ist möglich.
- Nach Unterrichtsschluss um 10.05 Uhr fahren keine Schulbusse – ein Buskind muss demnach privat abgeholt werden. Um 11:50 Uhr und 12:40 Uhr fahren die Busse planmäßig.
- Kinder berufstätiger Eltern können für eine Betreuung bis 11.50 Uhr bzw. 12:40 Uhr angemeldet werden. Bitte rufen Sie in diesem Fall rechtzeitig im Sekretariat der Schule an.
* Diese Regelung bezieht sich auf § 3a Abs. 4 der VOGSV (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses) und ist mit dem Schulträger abgestimmt.
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Folgendes zur Kenntnis:
Urlaub in Verbindung mit Ferien
Schülerinnen und Schüler können unmittelbar vor und nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Urlaubs bei der Schulleiterin zu stellen und zu begründen.
Ein entsprechendes Formular erhalten Sie im Sekretariat unserer Schule. Sie finden es auch auf unserer Homepage.
Die Schulleiterin entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk wird zu der Schülerakte genommen.
Finanziell günstige Konditionen sind kein Grund, vorzeitig in die Ferien zu starten oder verspätet wiederzukommen. Unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht in den Tagen vor und nach Schulferien wird mit einer Schulbesuchsmahnung und/oder Bußgeldbescheid geahndet und aktenkundig gemacht.